Aktuelle Kurse

Ausbildung in allen Klassen
Ort: Rudolstadt, Rothenstein, Weimar, Gera, Sonneberg

Fortbildung ADR
Beginn: 24.02.2012, 16:00
Ende: 25.02.2012, 16:00
Ort: Auf der Kapelle 5, 07751 Rothenstein

Weiterbildung BKrFQG
Beginn: 25.02.2012, 08:00
Ende: 25.02.2012, 16:00
Ort: Oststraße 29, 07407 Rudolstadt

Weiterbildung nach BKrFQG
Beginn: 25.02.2012, 08:00
Ende: 25.02.2012, 16:00
Ort: Auf der Kapelle 5, 07751 Rothenstein

Weiterbildung nach BKrFQG
Beginn: 10.03.2012, 08:00
Ende: 10.03.2012, 16:00
Ort: Oststraße 29, 07407 Rudolstadt


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Lehrgangskalender

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Gefahrgut

Schulung und Prüfung von Gefahrgutfahrern

Fahrzeugführer, die gefährliche Güter auf der Straße transportieren, müssen gem. Kapitel 8. 2 ADR grundsätzlich im Besitz einer gültigen    ADR – Bescheinigung sein.

Die ADR – Bescheinigung wird von der zuständigen IHK für die Dauer von fünf Jahren ausgestellt, sofern der Fahrer an einer anerkannten Schulung teilgenommen und die abschließende Prüfung bestanden hat.

 

Die Schulungen sind nach folgendem System gegliedert:

Basiskurs (BK) für Fahrzeugführer von

 
 

Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern (Ausnahme Klasse 1 und 7)

die im Stück- oder Schüttguttransport eingesetzt werden.

 

Aufbaukurs Tank (AKT) für Fahrzeugführer von

Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter in festverbundenen Tanks oder Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1000 Liter transportiert werden.

 

Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter in Tankcontainern oder ortsbeweglichen Tanks, deren Einzelfassungsraum 3000 Liter übersteigt, transportiert werden. (Teilnahmevoraussetzung ist eine bestandene Prüfung Basiskurs)

 

Aufbaukurs Klasse 1 Explosive Stoffe (AK 1) für Fahrzeugführer von

Fahrzeugen, mit denen – unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht- Stoffe und Gegenstände der Klasse 1 transportiert werden. (Teilnahmevoraussetzung ist eine bestandene Prüfung Basiskurs)

 

Aufbaukurs Klasse 7 Radioaktive Stoffe (AK 7) für Fahrzeugführer von

  Fahrzeugen, mit denen –unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht – Stoffe der Klasse 7 transportiert werden.
  (Teilnahmevoraussetzung ist eine bestandene Prüfung Basiskurs)
 

Jeweils vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der ADR – Bescheinigung ist der Besuch einer Fortbildungsschulung (siehe Seite 2) mit anschließender Prüfung erforderlich.

Gefahrgutfahrer – rechtzeitig zur Fortbildung

Gefahrgutfahrer müssen vor Ablauf der Geltungsdauer ihrer ADR – Bescheinigung an einer Fortbildungsschulung teilgenommen und die entsprechende Prüfung bestanden haben. Ansonsten dürfen keine Gefahrgüter in kennzeichnungspflichtigen Mengen mehr transportiert werden. Für alle, die weiterhin kennzeichnungspflichtige Gefahrguttransporte durchführen möchten, ist dann eine erneute Erstschulung (Basiskurs) zwingend vorgeschrieben.

Betroffene Fahrer sollten sich deshalb rechtzeitig, vor Ablauf der Gültigkeit ihrer Bescheinigungen, zu solch einem Auffrischungslehrgang anmelden. Eine frühzeitige Teilnahme, innerhalb der letzten zwölf Monate vor Ablauf der  Geltungsdauer, bringt keinerlei zeitliche nachteile mit sich, da die Bescheinigungen, nach einer bestandenen Prüfung, um fünf Jahre ab dem ursprünglichen Ablaufdatum verlängert werden.

Schulungssystem Fahrerschulung

1 Unterrichtseinheit (UE) = 45 Minuten

 

Kurs

Theorie

Praxis

Tage

Basiskurs

18

1

2,5

Aufbaukurs Tank

12

1

1,5

Aufbaukurs Klasse 1

8

 

1,0

Aufbaukurs Klasse 7

8

 

1,0

Fortbildung (alle 5 Jahre)

8

4

1,5

 

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